Beratung in Bezug auf Finanzanlagen bei spanischen Banken
Die Kanzlei Engels & Asociados berät in Kooperation mit der spanischen Kanzlei AD&M Abogados y Consultores seit vielen Jahre deutsche Mandanten, die bei spanischen Geldinstituten Anlagen getätigt und aufgrund fehlerhafter Beratung bzw. unvollständiger Information Verluste erlitten oder Anlagen gezeichnet haben, die Sie gar nicht oder nicht in der Art und Weise wie geschehen, wollten.
Oftmals werden deutsche Anleger zwar von deutschsprachigen Mitarbeitern der lokalen Bankfiliale beraten, über entscheidende Bedingungen der Finanzprodukte werden sie jedoch oft im Unklaren gelassen oder fehlerhaft informiert.
Anlegerschutz bietet dabei die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumete. Diese regelt international, mit dem Ziel des verbesserten Anlegerschutzes und der Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes, die Anforderungen an Geldinstitute bei dem Vertrieb von Finanzprodukten.
Spanien hat diese Richtlinie durch das Gesetz 47/2007, vom 19. Dezember über den Wertpapiermarkt, am 20.12.2007 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht, sowie in dem königlichen Dekret 217/2008 über die juristischen Grundlagen von Geldanlageinstituten vom 15. Februar 2008, in dem spanischen Staatsanzeiger BOE am 16.02.2008 veröffentlicht, umgesetzt.
Gerne beraten wir Sie bei der Frage, ob Sie bei Ihrer Finanzanlage in Spanien ordnungsgemäß beraten wurden, und ob Erfolgsaussichten bei Klagen auf Schadensersatz bestehen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens werden Sie durch Manuel Domínguez Miras, spanischer Rechtsanwalt der Kanzlei AD&M Abogados y Consultores mit Sitz in Barcelona, vertreten.
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
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