Erbrechtliche Beratung in Spanien
Bis zum Jahre 2015 wird auf die Rechtsnachfolge von in Spanien verstorbenen deutschen Staatsbürgern deutsches Erbrecht angewendet. Die
Abwicklung der Erbschaft erfolgt bei dem Vorhandensein von Vermögen in Spanien ebendort. Unsere Tätigkeiten im Bereich des Erbrechtes umfassen die folgenden:
- Vorbereitung und Abwicklung der notariellen Erbschaftsannahmeerklärung
- Führung der verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rückerstattung von Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund des EUGH Urteils vom 03.09.2014 in der Rechtssache 127/12.
- Stellung von Erbscheinsanträgen vor einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien oder dem deutschen Nachlassgericht
- Ermittlung von in Spanien belegenem Vermögen
- Vertretung bei der Einforderung von Pflichtteilsanspüchen und Vermächtnissen bei spanischem Wohnsitz des Erben
- Erbschaftssteuerliche Beratung und Abgabe der Steuererklärungen
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Beratung im Hinblick auf die neue EU-Erbrechtsverordnung
- Beratung im Vorfeld des Erbfalles mit dem Ziel der Minimierung der Erbschaftssteuerlast
- Beratung bei der Erstellung von Testamenten
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die folgenden Publikationen:
- Deutsch-Spanische Erbfälle Teil 1: Anzuwendendes Recht
- Deutsch-Spanische Erbfälle Teil 2: Das spanische Erbrecht
- Deutsch-Spanische Erbfälle Teil 3: Testamente und Erbverträge
- Die neue EU-Erbrechtsverordnung
- Erbschafts- und Schenkungssteuern in Spanien
- Berechnung der Erbschaftssteuer in Spanien
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Verjährung der Erbschaftssteuer in Spanien
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
© Kanzlei Engels & Asociados – Ihr Ansprechpartner für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr
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