Bis zum Jahre 2015 wird auf die Rechtsnachfolge von in Spanien verstorbenen deutschen Staatsbürgern deutsches Erbrecht angewendet. Die
Abwicklung der Erbschaft erfolgt bei dem Vorhandensein von Vermögen in Spanien ebendort. Unsere Tätigkeiten im Bereich des Erbrechtes umfassen die folgenden:
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die folgenden Publikationen:
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
© Kanzlei Engels & Asociados – Ihr Ansprechpartner für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr
Rechtsanwälte in Deutschland und Spanien - Deutsches und Spanisches Recht