Immobilienrechtliche Beratung in Spanien
Käufer oder Verkäufer von Immobilien in Spanien sehen sich der Problematik gegenüber, dass Sie vor der Akzeptanz eines bestimmten Preises einerseits über die für Sie entstehenden Kosten informiert werden wollen, andererseits Sicherheit über den ordnungsgemäßen Ablauf der Operation haben möchten.
Die verschiedensten Problematiken reichen dabei von der Frage, ob der Verkäufer lastenfreies Eigentum verschaffen kann, über die Problematik der Absicherung der Kaufpreiszahlung, bis hin zu der Kennntis der rechtlichen Konsequenzen von privatschriftlichen Verträgen.
Unsere Beratung umfasst, neben der Prüfung von Verträgen und der Begleitung bei notariellen Terminen, auch die steuerlichen Aspekte eines Immobilienkaufs oder -verkaufs.
Wir übermitteln und erläutern auch gerne Grundbuchauszüge über in Spanien belegenen Immobilien.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch bitte die folgenden Publikationen von Rechtsanwalt Robert Engels:
- 2013: Ist die Zeit für einen Immobilienerwerb in Spanien günstig?
- I.B.I. Steuererhöhung Spanien 2012
- Wirksamkeit privatschriftlicher Verträge über Immobilien
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Der Erwerb einer spanischen Immobilie in Deutschland
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
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