Internationales Privatrecht - Rechtsfälle mit Auslandsberührung
Bei vielen Sachverhalten mit Auslandsberührung kann es im Konfliktfall problematisch sein, das international zuständige Gericht und das konkret anzuwendende nationale Recht zu bestimmen.
Diese Kenntnis ist jedoch für die außergerichtliche Verhandlung im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung und für die Prognose der Erfolgswahrscheinlichkeit einer solchen unabdingbar.
Auch können in bestimmten Rechtsgebieten Gerichte mehrerer Staaten zuständig sein, so dass eine Vorüberlegung, welches Gericht angerufen werden sollte (forum shopping) möglicherweise entscheidende Vorteile gewährt.
Durch Prüfung der anwendbaren Vorschriften des internationalen Privatrechts der einzelnen Staaten und der Berücksichtigung von internationalen Übereinkommen, bilateralen Staatsverträgen, sowie europäischen Verordnungen und Richtlinien, gewährleistet die Kanzlei Engels & Asociados ihrer Mandantschaft die bestmögliche Prüfung des konkreten Sachverhaltes mit ausländischem Bezug.
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