Steuerberatung und Buchhaltung in Bezug auf Spanien
Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft trifft die Pflicht zur ordnungsgemäße Buchhaltung und zur Abgabe der periodischen Steuererklärungen.
Die in Kooperation mit der Kanzlei Engels stehenden spanischen Steuerberater und Buchhalter bzw. Lohnbuchhalter übernehmen u.a. folgende Tätigkeiten:
- Buchhaltung von kleinen oder mittelgroßen Gesellschaften in Spanien
- Abgabe der periodischen Steuererklärungen für kleine oder mittelgroße Gesellschaften in Spanien
- Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen für kleine und mittelgroße Gesellschaften in Spanien
- Anmeldung von Arbeitnehmern bei der spanischen Sozialversicherungskasse
- Lohnbuchhaltung
Der Kontakt mit den Beratern kann über Rechtsanwalt Engels auf deutsch geführt werden.
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
© Kanzlei Engels & Asociados – Ihr Ansprechpartner für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr
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