Mehrsprachige Vertragserstellungen
Auf dem internationalen Markt tätige Unternehmer oder auch Privatpersonen befinden sich bei zahlreichen geschäftlichen Tätigkeiten bzw. Aspekten des Privatlebens in
der Situation, Verträge bzw. Vereinbarungen schriftlich fixieren zu wollen. Ein optimaler Vertragsschluss setzt die Kennntis der jeweiligen Vertragssprache und der rechtlichen Möglichkeiten, in
welchem Ausmaß gewünschte Klauseln wirksam vereinbart oder unerwünschte ausgeschlossen werden können, voraus.
Um Ihnen bei Ihrer Geschäftstätigkeit oder privaten Angelegenheiten die größtmögliche Rechtssicherheit und Entscheidungsfreiheit zu bieten, ummfasst unser Angebot
die Erstellung, Überprüfung und Erläuterung von Schriftstücken und Verträgen in deutscher, spanischer oder englischer Sprache.
Bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses werden Sie von der Grundüberlegung an, bis zu dem unterzeichneten Endprodukt, das Ihnen, je nach Bedarf, auch in einer
übersetzen Version zur Verfügung gestellt wird, beraten.
Obiges Angebot erstreckt sich u.a auf folgende Vertragstypen:
- Kaufverträge über Sachgüter oder Immobilien
- Dienstverträge, Werkverträge
- Handelsvertreterverträge, Vertriebsverträge
- Arbeitsveträge
- Mietverträge, Pachtverträge
- Gesellschaftsverträge, Gesellschaftssatzungen
- Familienrechtliche Verträge wie z.B. Eheverträge
- Verfügungen von Todes wegen
- Darlehensverträge
- Schuldanerkenntnisse
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bürgschaften
- Hypotheken
- Verzichtserklärungen
- Vollmachten jeglicher Art
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados oder nutzen die auf der Webseite angegebenen Kontakdaten.
© Kanzlei Engels & Asociados – Ihr Ansprechpartner für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr
Rechtsanwälte in Deutschland und Spanien - Deutsches und Spanisches Recht