Vollstreckung in das Vermögen von Schuldnern in Spanien
Viele in Spanien tätige Unternehmer befinden sich in der Lage, dass ordnungsgemäß erstellte Rechnungen an in Spanien ansässige natürliche oder juristische Personen
nur teilweise, verspätet oder überhaupt nicht beglichen werden.
Gemeinsam mit der spanischen Kanzlei AD&M Abogados in Spanien veranlasst die Kanzlei Engels die außergerichtliche Anmahnung der ausstehenden Beträge und
verhandelt, persönlich oder mittels eines spanischen Rechtsanwaltes, über die Zahlung, unabhängig von dem Sitz oder Wohnort des Schuldners in Spanien.
Bei ausbleibendem Erfolg werden unter Einforderung von verschiedenen Registerauszügen etc. sowohl die Solvenz des Schuldners geklärt, als auch die Erfolgsaussichten
eines gerichtlichen Verfahrens überprüft.
Ein in Spanien zugelassener Rechtsanwalt betreibt sodann das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren und im Anschluss erforderlichenfalls die Vollstreckung.
Für individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Kanzlei Engels & Asociados.
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